Gasprüfung ab 19. Juni 2025 Pflicht

Ein neues Jahr bedeutet in den meisten Fällen auch neue Regeln und Gesetze, so gibt es für Wohnmobilbesitzer ab Juni 2025 eine wichtige Neuerung:

Paragraph 60 der StVZO tritt in Kraft und regelt die Pflichten für Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen.

War die Gasprüfung bisher freiwillig und seit 2019 nicht mehr Teil der HU, gilt ab dem 19. Juni 2025:

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen

  1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme
  2. vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie
  3. danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung)

Bei Nichtbeachtung drohen Strafen:

2 – 4 Monate über dem Stichtag – 15 Euro Bußgeld

4 – 8 Monate über dem Stichtag – 25 Euro Bußgeld

Über 8 Monate über dem Stichtag – 60 Euro Bußgeld

Darüberhinaus solltet ihr bedenken, dass einige Campingplätze auf eine gültige Gasprüfung bestehen.

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