Die Sache mit der Warnleuchte & dem Keil…

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Im September haben wir unseren Grand California von 3.5 auf 4.1 Tonnen auflasten lassen. Die Gründe dafür lagen klar auf der Hand, wir hatten gerade einmal eine Zuladung von rund 350 Kilo. Das war einfach unrealistisch und wir konnten mit dieser Zuladung einfach nicht leben beziehungsweise wir konnten sie nicht einhalten.

Falls du wissen möchtest, wie die Auflastung abgelaufen ist, dann kannst du das gerne HIER nochmal nachlesen

Ihr könnt diesen Beitrag als Ergänzung zum oben genannten Auflastungsthema sehen, denn uns ist ein total wichtiger Punkt durch gegangen.

Warnlampenpflicht für KFZ über 3.5 Tonnen

Was wir nicht wussten ist, Kraftfahrzeuge, die mehr als 3.5 Tonnen wiegen, müssen eine Warnlampe mitführen. Klar weiß man irgendwie man braucht ein Warndreieck und einen Verbandskasten, aber eine Lampe!? Natürlich kann man sich an dieser Stelle fragen, was am Grand California nun anders ist und warum das gleiche Auto mit 3.5 Tonnen eben eine solche Lampe nicht benötigt, aber Gesetz ist Gesetz (StVZO §53a) und in diesem steht folgendes geschrieben:

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

  1. In Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
  2. In Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;
  3. In Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.
StVZO

Da steht er also nun, der entscheidende Satz: “In Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5 Tonnen: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte.”

Natürlich könnt ihr jetzt nicht irgendein Blinklicht mitnehmen und in einer Kontrolle sagen: Tada, hier ist meine Warnlampe. 😅 Obacht, diese Lampen müssen die Vorgaben der StVZO erfüllen:

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Wichtig: bei der Warnlampe auf Zulassung achten

Sollet ihr nun wie wir gemerkt haben, Mist, so nein Ding haben wir nicht im Auto, dann achtet bitte bei der Bestellung darauf, dass die Warnlampe gemäß §53a Abs. 1 zugelassen ist.

Wir haben uns für eine preisgünstige Variante von den Leina Werken entschieden. Dieses Modell erhaltet ihr für rund 29 Euro, unter anderem bei Amazon.

Bestellung ab Werk

Dass bei unserem Grand California keine Warnlampe von Volkswagen mitgeliefert wurde, macht durchaus Sinn, denn wie oben beschrieben, war das Fahrzeug bei Auslieferung ein 3.5 Tonner. Aber den Vogel schießt VWN damit ab, dass auch der 3.88 Tonnen Grand California ohne diese vorgeschriebene Lampe ausgeliefert wird.

Diese kann auf Wunsch als Sonderausstattung bestellt werden und wird mit 40 Euro in Rechnung gestellt.

Ich würde erwarten, dass solch ein Teil mitgeliefert wird. Immerhin sind im Fahrzeug ja auch beispielsweise Rückleuchten verbaut, welche vorgeschrieben sind. Aber zur weiteren Optimierung der Marge macht es natürlich durchaus Sinn, an diesem Teil zu sparen. VWN schafft es auch bei der Reifendruckkontrolle, welche nur für PKW vorgeschrieben ist, ein wenig extra Geld in die Kasse zu spülen.

Ab 4 Tonnen gibt es noch ein wenig mehr zu beachten

Wiegt euer Grand California nun mehr als 4 Tonnen, gibt es noch etwas, was ihr beachten müsst. Denn für KFZ mit einer Gesamtmasse von über 4 Tonnen gilt die Pflicht einen Unterlegkeil mitzuführen.

Auch das ist natürlich in der StVZO genau geregelt, der Paragraph 41 beschäftigt sich nur mit dem Thema Bremsen und Unterlegkeilen. Die entsprechende Passage findet ihr unter Absatz 14 dort heißt es:

„(14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

1.

ein Unterlegkeil bei

a)

Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,

b)

zweiachsigen Anhängern – ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,

2.

zwei Unterlegkeile bei

a)

drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,

b)

Sattelanhängern,

c)

Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.“

Somit ist klar, ihr braucht ab 4 Tonnen einen Keil. Es gibt hier diverse Ausführungen und Varianten, aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es nicht Anforderungen an einen Keil geben würde. Der Keil eurer Wahl muss also die DIN 76051 erfüllen.

Eine komplette Übersicht der bei Amazon käuflichen Keile findet ihr HIER.

Wer einen Grand California mit 3.88 Tonnen besitzt, sollte einmal einen Blick unter die Klappe des Frischwassertanks werfen, dort findet ihr ein merkwürdiges Metallgestell. Falls ihr das schon entdeckt habt und euch immer gefragt habt, um was es sich dabei handelt, richtig um die Halterung für den Keil. Warum dieses kleine Extra nur im 3.88 Tonner montiert ist, bleibt wahrscheinlich auch das Geheimnis von VWN. Solltet ihr euch also für eine Auflastung entscheiden, dann habt ihr schon die perfekte Halterung für den notwendigen Keil gefunden.

Also denkt an euere Lampe und gegebenenfalls an den Keil und erspart euch ein Bußgeld. Gerade im Ausland, wo diese ebenfalls vorgeschrieben sind, kann es ohne richtig teuer werden.

2 comments

  1. Dirk sagt:

    Moin,
    der Artikel ist nicht ganz korrekt.
    In Paragraph 41, Absatz 14 a) steht das man einen Keil benötigt über 4t.
    Im nächsten Absatz schreibt ihr “Somit ist klar, ihr braucht ab 4 Tonnen einen Keil.”
    Nein braucht man nicht erst wenn man über die 4t kommt. Das ist ein wenig irreführend oder ist das Absicht damit die Leute direkt auf den Link klicken in der Hoffnung dass sie sich über den Link einen Keil kaufen!?

    • Avatar-Foto Maddin sagt:

      Oh wow, das meinst du ernst oder?

      Natürlich schreiben wir nur Berichte um 10 Cent für den Verkauf als Provision zu erhalten.

      Ab 4 Tonnen impliziert für mich alles was darüber hinausgeht, also größer als 4.

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