… und dann ist da noch der Bundestag. Besser kann man eine Überschrift doch fast nicht wählen oder?
Die meisten von euch haben bestimmt in den letzten Monaten schon einmal davon gehört, das Europaparlament stimmt voraussichtlich im Mai über eine Erhöhung des Gewichtes ab, welches mit einem PKW Führerschein der Klasse B gefahren werden darf. Derzeit gilt, dass bei 3,5 Tonnen Schluss ist. Nicht zuletzt aufgrund der immer schwerer werdenden PKWs, unter anderem durch Akkus der Elektroautos, macht diese Erhöhung durchaus Sinn. Aber auch Fahrer von Wohnmobilen freuen sich, denn durch gestiegene Komfortanforderungen sind auch diese Fahrzeuge im Laufe der Jahre immer schwerer geworden.
Unser Grand California hat beispielsweise ein Leergewicht von gut 3200 Kilo, damit bleiben beim 3,5 Tonner noch ganze 300 Kilo Zuladung. Wir brauchen uns an dieser Stelle nichts vormachen, es reicht vorne und hinten nicht. Deshalb hatten wir uns im vergangen Sommer zu einer Auflastung entschieden. Das beutetet auch gleichzeitig, es muss ein Führerschein der Klasse C1 her. Das ganze hat am Ende des Tages rund 2000 Euro gekostet, was mit der Führerscheinreform natürlich auch wegfallen würde.
Allerdings wird wohl noch etwas Zeit vergehen, bis die Reform auch wirklich in Kraft tritt. Die Mühlen im Europaparlament mahlen leider sehr langsam, das sieht man nicht zuletzt am Beispiel der Zeitumstellung, welche auch schon seit langer Zeit umgesetzt sein sollte. 🙄
Und selbst wenn die Änderung durch das Europaparlament verabschiedet wird, so gelten die Gesetze nicht automatisch in den Mitgliedsländern. Heißt, der Bundestag müsste dies auch erst beschließen, damit die Reform in Deutschland gilt. Diese Zustimmung ist wohl Formsache, da Deutschland als eines der Länder zählt, welches die Abstimmung erst ins Rollen gebracht hat. Realistisch gesehen wird es mit der Reform allerdings nichts vor 2024 und selbst das scheint derzeit noch fraglich.
Die Reform kommt, die Frage ist nur wann. Denn im gleichen Atemzug will die Bundesregierung den digitalen Führerschein in Deutschland einführen und wenn wir da als abschreckendes Beispiel an die PKW Maut denken, sollte jeder ein Gefühl bekommen, was noch alles auf dem Weg zur Reform schief gehen kann.
2 comments
Leider wird das nur Elektrofahrzeuge betreffen.
Hallo Wolfgang,
danke für deinen Kommentar. Es gibt derzeit noch keinen Beschluss innerhalb der EU zu diesem Thema. Du kannst also gerne noch Vorschläge auf der Ratsseite einreichen.
Aktuell gilt die Verordnung mit Ergänzungen aus 2006. Auch dort ist schon festgelegt, dass Personen mit der Führerscheinklasse B Fahrzeug bis 4,25 Tonnen führen dürfen. Allerdings nur wenn das Fahrzeug einen alternativen Antrieb hat und zur Güterbeförderung genutzt wird. Diesen Punkt findest du hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006L0126-20201101
Dort heißt es:
Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß Artikel 2 der Richtlinie
96/53/EG des Rates ( 1 ) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 3 500 kg, jedoch weniger als 4 250 kg, für die Güterbeförderung
und ohne Anhänger, von Personen geführt werden, die seit mindestens
zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind,
sofern die 3 500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen
Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem
eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem
herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung
ausgestattet ist, geschuldet ist, und sofern die Ladekapazität gegenüber
diesem Fahrzeug nicht erhöht ist.
Das Thema bleibt spannend und ist alles andere als Final geklärt 🙂
Lieben Gruß